Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vegan Gravel Camp Veranstaltungen

§ 1 VORAUSSETZUNGEN

(1) Teilnahmeberechtigt sind Teilnehmer*innen ab 18 Jahren.

(2) Teilnahme von Minderjährigen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten.

(3) Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Anmeldung sind das vollständige und wahrheitsgetreue Ausfüllen des Online-Anmeldeformulars, die Anerkennung der AGB und des Hygienekonzepts, sowie die Bezahlung des vollständigen Veranstaltungspreises.

§ 2 OBLIEGENHEITEN

(1) Jeder Teilnehmerin  ist verpflichtet, die AGB und das Hygienekonzept (verfügbar unter https://vegangravelcamp.de/agb/) sowie vor Start der Veranstaltung ausgehändigtem Haftungsauschluss sorgfältig durchzulesen, zu unterschreiben und sämtliche Vorschriften einzuhalten. Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden den Haftungsausschluss, die AGB und das Hygienekonzept ausdrücklich an.

(2)  Jeder Teilnehmerin ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Vegan Gravel Camp selbst, gegebenenfalls nach Arztkonsultation, zu beurteilen. Er hat für eine einwandfreie Ausrüstung zu sorgen und muss während jeder gemeinsam Radausfahrt einen Helm tragen. Der Helm muss den gültigen Ansi/Snell- bzw. den aktuell gültigen TÜV-/GS-Normen oder UCI-Bestimmungen entsprechen.

(3) Den Hinweisen und Vorgaben sowie den Anweisungen der Guides und des gesamten Vegan Gravel Camp Teams während der Veranstaltung ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der Veranstaltung vorzunehmen.

(4) Die Teilnehmerinnen sind nach Aufforderung des Veranstalters dazu verpflichtet einen negativen Corona Schnelltest vorzuweisen. Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung sein. Der Veranstalter behält sich vor je nach Pandemielage den negativen Schnelltest zu verlangen, um die Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmerinnen zu gewährleisten

§ 3 ABSCHLUSS DES VERTRAGES (Teilnahme an der Veranstaltung)

(1) Die Anmeldung stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Teilnehmenden an den Veranstalter dar.

(2) Jeder Teilnehmerin sichert zu, dass die bei der Anmeldung angegebenen persönlichen Daten vollständig und richtig sind.

(3) Ein Vertragsschluss setzt voraus, dass jeder Teilnehmerin oder seine/ihre Erziehungsberechtigter mit der Anzahlung der Veranstaltung den Haftungsausschluss, die AGB und das Hygienekonzept ausdrücklich anerkennt. Nach Eingang der Anzahlung beim Veranstalter erhält jeder Teilnehmer*in eine offizielle Anmeldebestätigung, mit der der Teilnahmevertrag zustande kommt.

§ 4 HYGIENEKONZEPT

Das Hygienekonzept basiert auf der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung). Es gilt das aktuelle Hygienekonzept zum Veranstaltungsbeginn, das allen Teilnehmer*innen ausgehändigt wird.

$ 5 ZAHLUNG

(1) Die Anzahlung der Veranstaltung ist von den Teilnehmer*innen in Höhe von 20 % des Veranstaltungspreises bis zum 26.01.2024 fällig. Der Restbetrag des Veranstaltungspreises ist bis zum 29.02.2024 fällig.

(2) Die Zahlungen sind an die in der Anmeldebestätigung mitgeteilten Bankdaten zu leisten.

§ 6 RÜCKTRITT / RÜCKERSTATTUNG

(1) Eine Rückerstattung der Veranstaltungskosten beim Rücktritt von der Veranstaltung nach dem 02.05.23 ist ausgeschlossen. Dies beinhaltet u.a. Rücktritt von der Veranstaltung aufgrund einer Coronavirus Erkrankung oder Quarantäne.
(1a)Bei einer Stornierung der Teilnahme am Vegan Gravel Camp fallen folgende Gebühren an: 

Stornierung bis einschl. 05.03.24 : kostenlos 

Stornierung bis einschl. 02.04.24 : 25% des Teilnahmebeitrages 

Stornierung bis einschl. 16.04.24 : 50% des Teilnahmebeitrages 

Stornierung bis einschl. 30.04.24 : 75% des Teilnahmebeitrages

(2) Sollte die Veranstaltung aufgrund der gesetzlichen Hygiene- und Kontaktregelungen abgesagt werden müssen, erhalten die Teilnehmer*innen eine Rückerstattung des vollen Veranstaltungspreises vom Veranstalter.

(3) Der Veranstalter bietet den Teilnehmer*innen die Möglichkeit, ihre Anmeldung kostenfrei auf eine andere teilnahmeberechtigte Person zu übertragen.

§ 7 AUSFALL DER VERANSTALTUNG / NICHTANTRETEN

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt, besonderer Umstände, aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber den Teilnehmer*innen (z.B. für Anreisekosten). 

(1.1.) Zu den besonderen Umständen im Zusammenhang mit COVID-19, die nicht abgedeckt sind, gehören u. a.: Verkehrsstörungen und Stornierungen von Transportmöglichkeiten, Reisehinweise und -einschränkungen, Gesundheitshinweise und Quarantänen, Änderungen des geltenden Rechts und andere Vorschriften von Regierungen wie Evakuierungsanweisungen, Grenzschließungen, Verbote von Kurzzeitvermietungen und Ausgangsbeschränkungen. Es gelten die regulären Stornierungsbedingungen des Veranstalters.

(3) Bei einem Nichtantritt der/des einzelnen Teilnehmers*in verfällt jeglicher Anspruch des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter.

§ 8 HAFTUNG

(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer*in erklärt mit der Anmeldung ausdrücklich, dass ihr die spezifischen Gefahren des Gravel Bikens bekannt sind. 

2) Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung jeder Teilnehmerin vertrauen durfte (nachstehend: Kardinalpflicht), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Veranstalter nicht.

(3) Für die Fälle der anfänglichen Unmöglichkeit haftet der Veranstalter nur, wenn ihm das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober Fahrlässigkeit beruht, sofern dadurch keine Kardinalpflicht betroffen ist.

(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für Schäden, die auf der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit beruhen, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Hier gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(6) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene oder beschädigte Bekleidungsstücke, Wertgegenstände und Ausrüstungsgegenstände der Teilnehmer*innen. Sie sollten daher entsprechend versichert sein.

(7) Die Teilnahme am Vegan Gravel Camp setzt voraus, dass jeder Teilnehmerin gesund, in guter körperlicher Verfassung und daher in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Für das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist jeder Teilnehmerin selbst verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmerinnen. Mit Antritt der Veranstaltung erklärt jeder Teilnehmer*in verbindlich, dass gegen ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.

§ 9 DATENERHEBUNG- UND VERWERTUNG

1) Die bei der Anmeldung jeder Teilnehmerin angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zur Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet.

(2) Jeder Teilnehmerin erklärt sich einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch auf den Veranstaltungsmedien veröffentlicht werden dürfen. Der Veranstalter verkauft diese Fotos nicht an Dritte.

(3) Jeder Teilnehmerin stimmt zu, dass seine Daten für eventbezogene Mailings genutzt werden dürfen. Jeder Teilnehmerin kann dieser Nutzung nachträglich schriftlich widersprechen.

(4) Jeder Teilnehmerin hat ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die eigenen personenbezogenen gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Wenn weitere Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten auftreten, kontaktieren Sie bitte den Veranstalter. Gleiches gilt für Auskünfte, Sperrung, Löschungs- und Berichtigungswünsche hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten sowie Widerrufe erteilter Einwilligungen.

§ 11 ANWENDBARES RECHT / SALVATORISCHE KLAUSEL

(1) Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

(2) Sollten einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

Veranstalter: 

Sommerlade & Höh Cycling Camp GbR, Marthastraße 46, 20259 Hamburg

Stand: 29.01.2024